Offenlegung nach EU-Verordnung

Die Berück-sichtigung von Nachhaltig-keitskriterien

Gemäß der EU-Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (die Sustainable Finance Disclosure Regulation «SFDR»), müssen Finanzmarktteilnehmer ihre Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen offenlegen.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen

Das Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), das bei Realisierung, einen tatsächlichen oder potenziellen wesentlichen negativen Einfluss auf den Wert der von der Globalance Invest GmbH (GBI) im Rahmen der Vermögensverwaltung getätigten Investitionen haben kann („Nachhaltigkeitsrisiko“). Das Nachhaltigkeitsrisiko wirkt sich dabei auf die bekannten Risikoarten aus.

Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der GBI in die Investitionsentscheidung und Risikoüberwachung einbezogen. Dies erfolgt innerhalb des gesamten Investitionsprozesses, sowohl in der fundamentalen Analyse als auch in der Anlageentscheidung. Die Globalance Invest (GBI) nutzt dafür öffentlich verfügbare Informationen von Emittenten (z.B. Geschäftsberichte), das internen Research sowie Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen.

Die Betroffenheit, Wahrscheinlichkeit und Schwere von Nachhaltigkeitsrisiken unterscheidet sich je nach Region, Branche, Geschäftsmodell und Nachhaltigkeitsstrategie des Emittenten. Daher werden diese Faktoren bei der Analyse der Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Anlageprozesses berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken, welche sich aus der Analyse der ESG-Kriterien ergeben, werden mit Blick auf ihre finanzielle Wirkung kontinuierlich analysiert und die bei der Bewertung der Ertrags- und Risikoeinschätzung berücksichtigt. Dies erfolgt sowohl bei der Analyse potentieller Anlagemöglichkeiten als auch in der laufenden Überwachung der vorhandenen Bestandinvestitionen.

Aufgrund der Ausrichtung der Geschäftstätigkeit der GBI auf Nachhaltigkeits- und Zukunftsthemen, werden neben Nachhaltigkeitsrisiken weitere Nachhaltigkeitsfaktoren in der Investitionsentscheidung der Vermögensverwaltung berücksichtigt. Die GBI wendet dabei die proprietären ESG-Methodologien ihrer Konzernmutter, der Globalance Bank AG, an: Globalance Megatrend Methodology, Globalance Footprint Methodology und Globalance Approach to Climate Change. Dabei besitzt die angebotene Vermögensverwaltung ein langfristiges und nachhaltiges Anlageziel. Aus dem verfügbaren Anlageuniversum werden Vermögenswerte ausgewählt, die sowohl nachhaltig als auch zukunftsgerichtet agieren. Der Anlageprozess ist „ESG-Aware“, indem Nachhaltigkeitsaspekte (Nachhaltigkeitsrisiken und nachteilige Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit) berücksichtigt werden, um positive langfristige risikobereinigten Renditen zu verbessern und gleichzeitig negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeit zu vermeiden.

Weitere Informationen zu den herangezogenen Methoden befinden sich an anderer Stelle unter folgender Internetseite:

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung

Lediglich als Ergänzung zur Vermittlung der eigenen nachhaltigen Vermögensverwaltung, bietet die GBI in Ausnahmen eine Anlageberatung an. In diesem Zusammenhang werden bei der Auswahl der Vermögenswerte Nachhaltigkeitsrisiken analysiert und berücksichtigt. Weiterhin werden ausschließlich Vermögenswerte beraten, die auf Basis der von uns angewendeten proprietären ESG-Methodologien unser Konzernmutter, der Globalance Bank AG, ausgewählt wurden: Globalance Megatrend Methodology, Globalance Footprint Methodology und Globalance Approach to Climate Change. Wie bereits beschrieben, sind in dieser Vorgehensweise Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt worden.

Transparenz nachteiliger Auswirkungen

Die GBI betrachtet zur Wahrung der Sorgfaltspflicht bei jeder Investitionsentscheidung und Anlageberatung die mit diesen zusammenhängenden, wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umwelt, Soziales, Arbeitnehmerrechte, Menschenrechte, Korruption, Bestechung und Unternehmensführung). Dabei werden zunächst Vermögensgegenstände nach folgenden Kriterien aus dem Anlage- bzw. Beratungsuniversum ausgeschlossen:

KRITERIENAUSSCHLUSSREGELN
Fossile Energie (Kohle-, Öl-, Erdgasförderung einschließlich Schiefergas)Umsatz > 5%
Kasinos (inkl. Internet-Glücksspiel)Umsatz > 5%
KernenergieProduktion: Umsatz > 0%
Technologie / Komponenten: Umsatz > 5%
PornographieUmsatz > 5%
Tabak (inkl. E-Zigaretten)Produktion: Umsatz > 0%
Einzelhandel: Umsatz > 10%
WaffenUmsatz > 5%

Gleichzeitig werden im Rahmen der Investitionsentscheidungen bzw. Anlageberatung die Indikatoren für die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit betrachtet. Dabei werden neben den verpflichtenden Indikatoren weitere optionale Indikatoren berücksichtigt. Gleichzeitig unterscheiden sich die negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit je nach Sektor- und Anlageklasse. Deshalb nimmt die GBI eine unterschiedliche Gewichtung der einzelnen Indikatoren je nach Sektor- und Anlageklasse vor. Basierend auf dem Relevanzprinzip legt Globalance für jeden Sektor / jede Anlageklasse fest, welche Themen in die Bewertung einbezogen und entsprechend gewichtet werden. Sollten hierbei Schwellenwerte überschritten werden, führt dies zum Ausschluss des betrachteten Vermögenswertes in beiden Dienstleistungen. Hierzu bedient sich die GBI eines anerkannten Datenanbieters.

Durch die Berücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen im Rahmen der Vermögensverwaltung wird sichergestellt, dass das nachhaltige Anlageziel der Vermögensverwaltung nicht durch nachteilige Auswirkungen auf andere Nachhaltigkeitsbereiche erreicht wird.

Zusätzlich wird die Einhaltung der internationalen Normen UN Global Compact, UNO Leitprinzipen für Wirtschaft und Menschenrechte und Grundprinzipen der International Labour Organization (ILO) überwacht. Ausgeschlossen werden Unternehmen, bei denen eine Kontroverse mit sehr schwerwiegenden Auswirkungen, ein Verstoß gegen eine der internationalen Normen oder eine Kontroverse mit anhaltend schwerwiegenden Auswirkungen sowie Beobachtungsstatus (Watchlist) bei einer internationalen Norm vorliegt.

Im Rahmen der Vermögensverwaltung sind unsere Kund*innen Eigentümer*innen der investierten Vermögenswerte. Aus diesem Grund kann eine aktive Mitwirkung zur Reduzierung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit aktuell noch nicht erfolgen. Dementsprechend hat die GBI aktuell noch keine Mitwirkungspolitik gemäß Artikel 3g der Richtlinie 2007/36/EG. Sie ist hierzu im aktiven Austausch zur Globalance Bank AG, welche das „Active Engagement“ für die von ihr angebotene Vermögensverwaltung bereits eingeführt und dies entsprechend vertraglich verankert hat.

Globalance ist Unterzeichner der UNO-Grundsätze für verantwortungsbewusstes Bankwesen (United Nations Principeles for Responsible Banking, UNPRB) sowie zertifizierte Benefit Corporation (Certified B Corp) .

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die GBI verwendet im Rahmen aller ihrer angebotenen Dienstleistungen und Produkten die proprietäre ESG-Methodologie der Konzernmutter, der Globalance Bank AG: Globalance Megatrend Methodology, Globalance Footprint Methodology und Globalance Approach to Climate Change. Dadurch kommt es generell zu einer Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken. Die Vergütungspolitik stellt daher sicher, dass Mitarbeiter der GBI stets im Interesse der Kund*innen handeln. Dabei hängt die Vergütung der Mitarbeiter*innen am langfristigen Unternehmenserfolg. Daher gibt es keinerlei Anreize, Investitionen zu tätigen oder Leistungen anzubieten, welche nicht mit dem Anlageziel und unserem Selbstverständnis übereinstimmen.