Methodik-Erläuterung

Referenzdokument gemäß Richtlinie (EU) 2024/825 – kein Werbedokument. Dient der Erfüllung der Spezifizierungspflichten nach Art. 6 Abs. 2 UCP-RL.

Die Vermögensverwaltung der Globalance Invest GmbH ist gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (SFDR) eingestuft. Sie bewirbt ökologische und soziale Merkmale, ohne nachhaltige Investitionen als ausschließliches Ziel zu verfolgen.

1. Der Globalance Footprint®

Der von der Globalance Bank AG entwickelte und von der Globalance Invest GmbH genutzte Globalance Footprint® wurde bereits 2012 – und damit lange vor der Einführung regulatorischer Rahmenbedingungen im Bereich Nachhaltigkeit (2019/2021) – eingeführt. Er bewertet Unternehmen systematisch anhand von neun Kriterien in drei Hauptwirkungsdimensionen.

1.1 Die drei Dimensionen und neun Kriterien

WirtschaftGesellschaftUmwelt
InnovationskraftArbeitsbedingungenKlimaschutz
WettbewerbsfähigkeitGesellschaftlicher BeitragRessourceneffizienz
Wirtschaftliche StabilitätUnternehmensführung (Governance)Biodiversität & Landnutzung

Datenquellen: Die zugrundeliegenden Daten stammen von unabhängigen, international anerkannten Anbietern (MSCI Solutions LLC, FactSet). Globalance wendet darauf eine eigene, sektorspezifische Bewertungsmethodik an.

1.2 Methodischer Rahmen: Operating Principles for Impact Management

Der methodische Rahmen für die Bewertung orientiert sich an den international anerkannten Operating Principles for Impact Management (impactprinciples.org). Für jedes Kriterium werden vier Bewertungsdimensionen herangezogen:

  • Intentionality (Absichtlichkeit): Einordnung von Ambition und Strategie des Unternehmens – wie bewusst und systematisch verfolgt das Unternehmen positive bzw. negative Wirkungen in diesem Kriterium?
  • Additionality (Additionalität): Inkrementelle Wirkung, welche ohne diese Anlage nicht erfolgt wäre – sind positive oder negative Impacts als direkte Folge der Unternehmensaktivität erkennbar?
  • Measureability (Messbarkeit): Nachweis der Wirkung durch Beobachtung, Messung und Quantifizierung – liegen relevante Daten zur Leistung und deren Veränderung vor?
  • Scale (Größenordnung): Absoluter Umfang der erzielten Wirkung, ggf. korrigiert um Large-Cap-ESG-Data-Bias oder geographischen Bias.

1.3 Sektorspezifische Gewichtung

Die Bewertung der Datenpunkte basiert auf einer proprietären Methodik, welche auf den Prinzipien der „Double Materiality“ aufbaut (Wesentlichkeit betreffend finanzielle Kriterien und nachhaltiger Wirkung). Die Gewichtungen sind detailliert für alle Sektoren und Anlageklassen entwickelt worden. Grundlage dazu sind die Globalance-Relevanz-Kriterien:

– Energie- und Rohstoffinputs sind relevant für die Zementindustrie, weniger für Dienstleister

– Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte ist relevant für Modeproduzenten, weniger für Beratungsunternehmen

– Für jeden genutzten Datenpunkt wurde eine konkrete, sektorabhängige Gewichtung definiert

1.4 Berechnung

Jedes Kriterium wird anhand mehrerer Datenpunkte externer Anbieter bewertet. Die Scores der drei Kriterien einer Dimension aggregieren sich zum Dimensions-Score nach gewichteter Durchschnittsbildung. Der Gesamtscore (Overall Score) ergibt sich aus der gewichteten Aggregation der drei Dimensionen.

1.5 Bewertungsskala

ScoreBewertungBedeutung
< 14,3Sehr stark nachteiligSehr stark negative Wirkung
14,3–28,6Stark nachteiligStark negative Wirkung
28,6–42,9Leicht nachteiligLeicht negative Wirkung
42,9–57,1AusgeglichenNegative und positive Externalitäten halten sich die Waage
57,1–71,4Leicht positivKleine nachhaltige Wirkung
71,4–85,7Stark positivGroße nachhaltige Wirkung
85,7–100Sehr stark positivSehr große nachhaltige Wirkung

Hinweis: Der angezeigte Portfolio-Footprint ist der gewichtete Durchschnitt aller Einzelpositionen.

1.6 Wichtiger Hinweis – Begriffsklarstellung

Was der Footprint bewertet: Der Footprint bewertet Eigenschaften und Ausrichtung der Portfoliounternehmen. Er trifft keine Aussage über die direkte ökologische oder soziale Wirkung Ihrer individuellen Kapitalanlage. Der Erwerb von Wertpapieren am Sekundärmarkt erzeugt für sich genommen keine unmittelbare Umweltwirkung.

Was „positiver Footprint“ bedeutet: Wenn wir in unseren Materialien von „positivem Einfluss“, „positiver Wirkung“ oder „positivem Footprint“ sprechen, meinen wir: Der gewichtete Durchschnitt der Footprint-Werte aller Portfoliopositionen liegt im Bereich „positiv“ der Skala (≥ 58). Einzelne Positionen können Werte unterhalb von 57 aufweisen.

Regulatorische Einordnung: Der Globalance Footprint® ist ein proprietäres Analyseinstrument. Er ist kein Nachhaltigkeitssiegel und kein Zertifizierungssystem im Sinne der Richtlinie (EU) 2024/825, Anhang I Nr. 2a.

2. Megatrend-Analyse

Globalance identifiziert neun Megatrends, die unsere Welt langfristig verändern. Für die Anlagestrategie soll ein Unternehmen signifikante Umsatzanteile in Wachstumsbereichen wie Smart Farming, Robotics, Elektromobilität, Cloud Computing, 3D-Druck oder Batteriespeicher erwirtschaften, damit es sich qualifiziert.

Klima & EnergieDigitalisierungUrbanisierung
Gesundheit & AlterNeue MobilitätAutomatisierung
RessourcenknappheitWissensgesellschaftKonsum

Datenquelle: FactSet liefert Umsatzanteile auf über 1.000 Subsektoren je Unternehmen. Globalance überträgt relevante Subsektoren auf die 9 definierten Megatrends. Es ergeben sich Werte zwischen 0 und 100 %.

Wichtig: Der Megatrend-Anteil zeigt die Positionierung in Zukunftsthemen. Er ist ein freier Indikator ohne Mindestanforderung und kein Nachhaltigkeitsindikator. Globalance definiert keine Mindestwerte je Anlage oder Strategie.

3. Klima-Erwärmungspotenzial (Implied Temperature Rise)

Der Implizite Temperaturanstieg (ITR) zeigt, auf welches Erwärmungsszenario die Portfoliounternehmen zusteuern. Die Methodik stammt von MSCI und ist öffentlich dokumentiert (msci.com/our-solutions/climate-investing/net-zero-solutions/implied-temperature-rise).

Methodik: MSCI berechnet die absolute Klimawirkung und schätzt, ob ein Unternehmen sein CO₂-Budget zur Einhaltung der Pariser Klimaziele einhält. Die Methode orientiert sich an den Empfehlungen der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD).

Wertebereich: 1,3°C bis 10°C. Werte nahe 1,5°C signalisieren eine Ausrichtung am Pariser Klimaabkommen.

Portfolio-Wert: Der angezeigte ITR-Wert eines Portfolios ist der gewichtete Durchschnitt aller Portfoliopositionen.

Wichtig: Der ITR beschreibt den Klimapfad der Unternehmen, nicht die tatsächliche Emissionsreduktion durch Ihre Kapitalanlage. Die ITR ist ein freier Indikator ohne definierten Mindestwert.

4. Ausschlusskriterien

Nr.KategorieKriteriumSchwelle
1RüstungsgüterHerstellung und/oder Vertrieb> 10 % Umsatz
2Kontroverse WaffenAntipersonenminen (Ottawa), Streumunition (Oslo), B-/C-Waffen (UN BWC/CWC)Jegliche Beteiligung
3TabakHerstellung von Tabakprodukten> 5 % Umsatz
4KohleverstromungStromerzeugung aus Kohle> 10 % Umsatz
5ÖlverstromungStromerzeugung aus Erdöl> 10 % Umsatz
6AtomstromStromerzeugung aus Kernkraft> 10 % Umsatz
7KraftwerkskohleAbbau und Vertrieb> 10 % Umsatz
8NormverstößeSchwere Verstöße gegen UN Global Compact, UN-Leitprinzipien, OECD-LeitsätzeControversy Score < 1
9GlücksspielBetrieb von Kasinos (inkl. Internet)> 5 % Umsatz
10PornographieHerstellung/Vertrieb> 5 % Umsatz
11ErölförderungFörderung von Erdöl> 5 % Umsatz
12Ölsand/ÖlschieferAbbau, Exploration, DienstleistungenJegliche Beteiligung
13Unfreie Staaten (Anleihen)Freedom House Index„not Free“
14Paris-Abkommen (Anleihen)Pariser KlimaabkommenNicht ratifiziert / no action

Investmentanteile (Fonds): Müssen entweder eine Klassifizierung nach Artikel 8 oder 9 SFDR erhalten oder ein MSCI-ESG-Fonds-Rating ≥ BB aufweisen.

5. Engagement und Überwachung

Globalance überwacht die Einhaltung der Kriterien fortlaufend. Bei Verstößen gegen Ausschlusskriterien oder erheblicher Verschlechterung des Footprint-Werts werden Anlagen veräußert.

Die Nachhaltigkeitsanalyse der Portfoliounternehmen wird durch das Research-Team der Globalance Bank AG durchgeführt. „Engagement“ im Sinne eines formalisierten Dialogs mit Unternehmensleitungen findet derzeit nicht systematisch statt.

6. Regulatorische Einordnung

Die Vermögensverwaltung der Globalance Invest GmbH ist gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (SFDR) eingestuft. Sie bewirbt ökologische und soziale Merkmale, ohne nachhaltige Investitionen als ausschließliches Ziel zu verfolgen. Der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen im Sinne des Art. 2 Nr. 17 SFDR wird in den vorvertraglichen Informationen ausgewiesen.

Ausführliche Methodik: www.globalance-invest.de/methodik

Whitepaper „Better Capitalist“: globalance-invest.de/zukunft

Bei Fragen: info@globalance-invest.de